Was versteht man unter ehe Die Ehe besteht nach herkömmlichen Verständnis als. 1 Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung. 2 In der Bundesrepublik Deutschland [BRD] ist eine Ehe zunächst nur zwischen zwei Personen möglich, üblicherweise verschiedenen Geschlechts. Sie. 3 Die Ehe ist eine enge Verbindung zwischen zwei Menschen. Die Ehe beginnt mit einem Versprechen, das sich die beiden Menschen bei einer. 4 Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaaroder Ehegatten(vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrauoder umgangssprachlich kurz Fraugenannt, in gehobener Sprache Gattinoder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. 5 Um eine Ehe einzugehen muss man ehefähig sein. Es ist die gesetzliche Pflicht des Standesbeamten von Amts wegen die Ehegeschäftsfähigkeit der Betroffenen zu prüfen. 6 Die Ehe ist nach dem Bundesverfassungsgericht „die auf einem Entschluss von Mann und Frau beruhende, unter Wahrung bestimmter vom Gesetz vorgeschriebener Formen geschlossene Einehe“ (BVerfGE 29, ). Auchwird sie als „Vereinigung von Mann und Frau zu einer umfassenden, grundsätzlich unauflösbaren Lebensgemeinschaft“ definiert. 7 Unter Ehe oder Heirat versteht man eine rechtliche Verbindung zweier Menschen unabhängig von deren Geschlecht. Voraussetzungen und Hintergründe Um die Ehe eingehen zu können, müssen die Ehewilligen volljährig und urteilsfähig sein. 8 Was versteht man unter einer offenen Ehe? In einer offenen Ehe vereinbaren die Partner:innen, das außereheliche sexuelle Aktivitäten (Sex außerhalb der Partnerschaft) erlaubt sind und nicht als Fremdgehen oder Untreue angesehen werden. Die allgemeine Idee ist, dass es in einer offenen Ehe keine Einschränkungen des Partners/der Partnerin. 9 Die „Ehe für alle“ bzw. „Öffnung der Ehe“ – wie die Einführung eines Rechts auf Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare oft genannt wird – bedeutet die Gewährung gleicher Rechte und die volle rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften seitens des Staates. eine kleine geschichte der ehe 10 eine kleine geschichte der ehe 12