Nachweis des sachgemäßen umgangs mit schusswaffen Als Nachweis für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommen auch folgende Bestätigungen in Betracht. 1 Bei uns haben sie die Möglichkeit unter professioneller Anleitung den sachgemäßen und sicheren Umgang mit der genehmigungspflichtigen Schusswaffe zu erlernen. 2 Der Waffenführerschein ist in Österreich ein Nachweis für die Befähigung im geschulten und sachgemäßen Umgang mit Waffen. Im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte. 3 Abs (2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe. 4 Dieser Nachweis wird in der Regel als Bestätigung der Waffenfachhändlerin/des Waffenfachhändlers ausgestellt, dass die Person im Umgang mit Waffen geschult wurde. Weiters muss ein Bedarf zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B nachgewiesen werden. 5 Das Waffengesetz unterscheidet im Wesentlichen Waffen nach Kategorien von Schusswaffen: Kategorie A. Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Kategorie B. Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen Kategorie C. Schusswaffen mit gezogenem Lauf (auch "Büchsen" genannt). 6 Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (sog. Waffenführerschein) Gebühren bei Waffenbehörde: Waffenbesitzkarte für bis zu zwei Schusswaffen: 74,40 Euro. Anmerkung: Zusätzlich zur genannten Gebühr fallen weitere Kosten an (Erstellung des psychologischen Gutachtens und Waffenführerscheinschulung). 7 Einen Nachweis (Waffenführerschein) braucht ein Antragsteller oder Besitzer eines waffenrechtlichen Dokumentes, außer er ist Inhaber einer gültigen Jagdkarte, Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder er kann Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Schießsportveranstaltungen (Ergebnislisten) erbringen. 8 Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers, umgangssprachlich oft als "Waffenführerschein" bezeichnet) Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Waffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde. 9 Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen, Schulungsbestätigung eines Waffenfachhändlers (ausgenommen Besitzer einer gültigen Jagdkarte sowie Dienstwaffenträger) Nachweis über den abgeleisteten Präsenzdienst. waffenführerschein abgelaufen 10 Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen (z.B. Schulungsbestätigung einer Waffenfachhändlerin/eines Waffenfachhändlers. 11 waffenführerschein kosten 12