Äquivalenzzahl grundsteuer bayern landwirtschaft Ist die Fläche des Grund und Bodens zu mindestens 90 % weder bebaut noch befestigt, wird der Äquivalenzbetrag für die 10 m. 1 Unterschieden wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke. 2 Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt bislang in drei Stufen: Zunächst stellt das zuständige Finanzamt den Einheitswert fest. Dazu wird bei einem land- und. 3 Fläche, die der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber gehört x Faktor: 18,6 Grundsteuerwert ·. 4 Äquivalenzzahlen. (1) 1 Für die Fläche des Grund und Bodens beträgt die Äquivalenzzahl 0,04 € je Quadratmeter. 2 Abweichend von Satz 1 gilt: 1. Dienen die Gebäude mindestens zu 90 % der Wohnnutzung, wird die Äquivalenzzahl für die das Zehnfache der Wohnfläche übersteigende Fläche des Grund und Bodens nur zu 50 % angesetzt. 2. 5 Grundsteuer: • Steuermessbetrag ,68 € • x Hebesatz x % • Grundsteuer A = ,44 Euro Nachrichtlich (Berechnung vor Grundsteuerreform) Einheitswert Landwirtschaft Vergleichszahl Landwirtschaft: /. Abschläge (z.B. 22 %, § 38 BewG) 39 x Vergleichswert: 37,26 DM/ha x 39 / 1, €/DM = ,98 Euro/ha. 6 Grundsteuermesszahlen. (1) 1Die Grundsteuermesszahl beträgt %. 2Für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird die Grundsteuermesszahl auf 70 % ermäßigt. (2) 1Die Grundsteuermesszahl für den Äquivalenzbetrag der Wohnflächen wird um 25 % ermäßigt, soweit eine enge räumliche Verbindung mit dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. 7 (). Die Grundbuchblattnummer finden Sie auf Ihrem Grundbuchauszug, in der Urkunde über die Finanzierungsgrundschuld, aus den grundbuchamtlichen Eintragungsbekanntmachungen sowie den grundbuchamtlichen Kostenrechnungen. 8 1 Für die Fläche des Grund und Bodens ist grundsätzlich eine Äquivalenzzahl von 0,04 € je Quadratmeter anzusetzen, vorbehaltlich der Regelungen des Art. 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 BayGrStG. 2 Es ist unbeachtlich, in welcher Form der Grund und Boden genutzt wird. 9 (1) 1 Steuergegenstand der Grundsteuer B sind die Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. 2 Die Grundsteuer ergibt sich durch eine Multiplikation des Grundsteuermessbetrags des Grundstücks und des von der Gemeinde bestimmten jeweiligen Hebesatzes. 3 Sie ist ein Jahresbetrag und auf volle Cent nach unten abzurunden. grundsteuer äquivalenzbetrag monatlich 10 äquivalenzzahl grundsteuer niedersachsen 12